Herzlich Willkommen bei Max Tu!
Um unsere Gäste und uns selbst zu schützen, gelten bei Max Tu die 2G-plus-Regeln.
Da im Landkreis die Warnstufe 2 ausgerufen wurde, sind wir verpflichtet, unsere Maßnahmen an die Lage anzupassen.
Seit Mittwoch, den 01. Dezember 2021 gilt bei uns 2G plus!
Für unsere Gäste mit der sogenannten Boosterimpfung bedeutet dies:
Zusätzlich zu den bereits bekannten 2G-Bedingungen:
Die Wiedereinführung einer FFP2-Maskenpflicht.
Für unsere Gäste ohne eine sogenannte Boosterimpfung bedeutet dies:
Zusätzlich zu den bereits bekannten 2G-Bedingungen:
Die Wiedereinführung einer FFP2-Maskenpflicht.
Die Wiedereinführung der tagesaktuellen Testpflicht (PoC-Schnelltest oder PCR-Test)
Das heißt:
„Draußen“ ändert sich auch diesmal nichts, während
„Drinnen“ ab jetzt nur noch diejenigen von Ihnen Zugang haben, die entweder vollständig geimpft oder genesen sind und - und das ist enorm wichtig - dies auch uns gegenüber nachweisen können.
Sie sind vollständig geimpft?
Dann müssen Sie uns Ihren offiziellen Impfnachweis vorzeigen - auf Papier oder digital, per App. Die letzte Impfung muss dabei mindestens 14 Tage vor dem Besuch bei uns erfolgt sein.
Zusätzlich benötit unser Team von Ihnen einen tagesaktuellen, negativen PoC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Sie sind vollständig geimpft, inklusive Booster?
Dann müssen Sie uns Ihren offiziellen Impfnachweis vorzeigen - auf Papier oder digital, per App. Die letzte Impfung muss dabei mindestens 14 Tage vor dem Besuch bei uns erfolgt sein.
Wenn Sie uns gegenüber eine dritte (bei einer Grundimpfung mit Johnson & Johnson-Vakzin eine zweite) Impfung, den so genannten "Booster" nachweisen können, freuen wir uns, Sie auf Basis der 2G-Regeln, ohne Testnachweis, begrüßen zu dürfen.
Sie sind genesen?
Als genesen gelten Sie, wenn Sie vor mindestens 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mittels eines PCR-Tests oder eines anderen Nukleinsäurenachweises positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden Sind und dies auch uns gegenüber nachweisen können. Dazu benötigen wir einen schriftlichen PCR-Befund eines Labors, eines Arztes / einer Ärztin oder einer vergleichbaren Teststelle oder ein ärztliches Attest oder Ihre Absonderungsbescheinigung oder vergleichbare Bescheinigungen von Behörden. Wichtig ist dabei, dass jeder dieser Nachweise auf Sie ausgestellt sein muss und Angaben zur Testart PCR, sowie das Testdatum enthält.
Zusätzlich benötit unser Team von Ihnen einen tagesaktuellen, negativen PoC-Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) bzw. einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden).
Sie sind noch keine 18 Jahre alt?
Dann dürfen Sie "auch so" rein.
Sie sind älter als 18 und weder vollständig geimpft, noch genesen?
Wenn Sie aus medizinischen Gründen (Kontra-Indikationen oder als Teilnehmer an einer medizinischen Studie) nicht geimpft sind, dann benötigen wir einen aktuellen "PoC-Antikörpertest UND ein ärztliches Attest, sowie u.U. einen Personalausweis zur Identifikation.
Ansonsten können wir Ihnen natürlich unseren gewohnten Außer-Haus-Service anbieten.
Sie möchten sich impfen lassen?
Ganz unkompliziert, spontan, ohne Anmeldung oder Terminvereinbarung können Sie sich bei den mobilen Impfteams des DRK oder der Johanniter impfen lassen. Ort und Zeit der Aktionen in Ihrer Nähe finden Sie hier:
Damit bewegen wir uns alle wieder ein wenig mehr in Richtung Normalität. Wir freuen uns auf Sie
Montag bis Sonnabend 12:00h - 15:00h und 18:00h - 21:30h
Sonn- und Feiertage 13:00h - 21:30h
Sehen wir uns?
Das war's eigentlich schon. Und ach ja, natürlich können Sie auch weiterhin außer Haus bestellen.
Das ist so einfach wie 1-2-3:
1. Telefonisch unter 04105 6646818 bestellen
2. Im Restaurant bezahlen & abholen
3. Zuhause genießen - ganz ohne Risiko!
Unsere Außer-Haus-Karte finden Sie hier: